1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten/Beschwerdeführer (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Entführung, versuchter Erpressung, evtl. versuchter Nötigung. Der Beschwerdeführer wurde am 10. Juli 2020 festgenommen. Mit Entscheid vom 14. Juli 2020 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft gegen den Beschwerdeführer an und beschränkte die Haftdauer, entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, auf zwei Monate, d.h. bis zum 9. September 2020.