Aktenkundig sind die Steuerveranlagungen der Beschuldigten für die Jahre 2015 und 2016 (Beilagen 4 und 5 der Strafanzeige des Beschuldigten). Für das Jahr 2017 bestehen für die Monate Januar bis April Lohnabrechnungen der Genossenschaft D.________ (Beilage 6/1 und 6/2 der Strafanzeige des Beschuldigten). Eine summarische Prüfung der derzeit aktenkundigen Zahlen erlaubt mit Blick auf allfällige Unterhaltsforderungen folgende Berechnung: