Die Kinder haben hierfür ihre Einkommensverhältnisse gegenüber dem Beschwerdeführer offenzulegen. Mit Klage vom 18. November 2015 beantragte der Beschwerdeführer bei der Zivilabteilung des Regionalgerichts Berner Jura Seeland die Aufhebung, eventualiter Herabsetzung der Unterhaltsbeiträge (Verfahren CIV 15 5561). Nach Abschluss der Berufsmaturität nahm die Beschuldigte im September 2016 ein Studium an der F.________ - Schule auf. Da der Beschwerdeführer keinen Unterhalt mehr bezahlte, erstattete sie am 14. August 2017 Strafanzeige wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten. Das diesbezügliche Strafverfahren PEN 18