2. der Verfügung vom 24. Juni 2020 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, Ländtestrasse 20, 2501 Biel betreffend «Beweisanträge (teilweise Gutheissung)» sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die Beweisanträge des Privatklägers gutzuheissen, insbesondere die tatsächlichen Einkommensverhältnisse der Beschuldigten seien durch Edition ihrer Einkommensverhältnisse bei der zuständigen Ausgleichskasse festzustellen.