1. Mit Verfügung vom 24. Juni 2020 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von C.________ gegen seine Tochter A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) initiierte Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung, evtl. übler Nachrede, falscher Beweisaussage etc. ein. Zuvor wies sie diverse von C.________ gestellte Beweisanträge – u.a. derjenige auf Feststellung des Einkommens der Beschuldigten für den Zeitraum ab August 2015 – ab. Diese Verfügung datiert ebenfalls vom 24. Juni 2020. Daraufhin erhob C.___