1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Ziffer 1 und 2 der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 22. Juni 2020 werden aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Kanton Bern entschädigt den Beschwerdeführer für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren mit CHF 1'825.65 (inkl. Auslagen und MWST).