Womöglich wird es ebenfalls angemessen sein, dass die Staatsanwaltschaft diese beiden Verfahren zusätzlich mit dem neu eröffneten Verfahren BJS 20 16473 vereinigt. Die Beschwerdekammer kann die Staatsanwaltschaft hierzu indes nicht anhalten, da diese Frage ausserhalb des Streitgegenstands steht, welcher bekanntlich durch das Anfechtungsobjekt verbindlich beschränkt wird. 5.7 Nach dem Gesagten wird es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein, in den genannten Strafverfahren eine gründliche und vertiefte Untersuchung durchzuführen.