8 Beitrags vom 23. August 2017 mindestens ein vertrauliches Dokument über den Beschwerdeführer an die Presse übermittelt hatte. Es scheint derzeit vor dem Hintergrund seines am 4. Dezember 2019 ausgestrahlten Interviews mit dem Schweizer Fernsehen für die Beschwerdekammer nicht ausgeschlossen, dass dies der Beschuldigte gewesen sein könnte. Mithin existiert gegen ihn jedenfalls ein Anfangsverdacht nicht nur bezüglich des hiesigen Verfahrens BJS 20 909, sondern auch bezüglich des sistierten Verfahrens BJS 17 30534.