Die Beschwerde ist auch in dieser Hinsicht begründet. Die Beschwerdekammer hat die Akten BJS 17 30534 ediert. Aus diesen ergibt sich, dass der Verdacht besteht, dass eine Person aus dem Umfeld der Sozialen Dienste der Stadt E.________ bzw. der Sozialhilfekommission E.________ bereits im Vorfeld des J.________-