In diesem Verfahren soll untersucht werden, wer die vermutlich dem Geheimnis unterstehenden Dokumente aus dem Sozialhilfedossier, die im obgenannten Zeitungsartikel genannt worden seien, den Medien zugespielt habe. Sollte sich in dieser Untersuchung der Verdacht auf eine konkrete Täterschaft ergeben, werde alsdann zu prüfen sein, ob das sistierte Verfahren BJS 17 30534 wieder an die Hand genommen und mit diesem Verfahren vereinigt werden müsse. Dazu bestehe aktuell jedoch kein Anlass, weshalb die entsprechenden Anträge zu Recht abgewiesen worden seien. 5.5 Der Beschuldigte äussert sich wie folgt: