Die Nichtanhandnahmeverfügung beziehe sich einzig auf die mündlichen Äusserungen des Beschuldigten (vgl. S. 2, 6. Abschnitt und S. 4, 1. Abschnitt). Die Staatsanwaltschaft habe aus diesem Grund zwischenzeitlich eine Strafuntersuchung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen unbekannte Täterschaft eröffnet (vgl. Eröffnungsverfügung vom 12. August 2020). In diesem Verfahren soll untersucht werden, wer die vermutlich dem Geheimnis unterstehenden Dokumente aus dem Sozialhilfedossier, die im obgenannten Zeitungsartikel genannt worden seien, den Medien zugespielt habe.