7 Beschuldigten im Fernsehen über den Sozialhilfebezug und -missbrauch des Beschwerdeführers, die der Beschuldigte in seiner Funktion als Vorsteher des für Sozialhilfe zuständigen Ressorts der Exekutive der Gemeinde E.________ gemacht habe, dort um eine nicht offen gelegte Indiskretion zuhanden eines oder mehrerer Medienarbeitenden. Dies seien zwei verschiedene Handlungen.