_ in seinem Artikel auf die Informationen des Beschuldigten stützt und der Beschuldigte sogar bereit war, ein Interview zu geben, darauf hin, dass H.________ und/oder weitere Journalisten bereits im August 2017 auf die Informationen des Beschuldigten zurückgreifen konnten. Aus diesen Gründen rechtfertigt es sich, das Verfahren BJS 17 30534 wieder an die Hand zu nehmen und infolge sachlichen Zusammenhangs mit dem vorliegenden Verfahren zu vereinigen.