>): Die Generalstaatsanwaltschaft tätigte erstens keine konkreten Aussagen zum Fall. Erst der Beschuldigte machte weitergehende Informationen im J.________-Interview publik bzw. bestätigte vorangegangene Medienberichte von «offizieller Seite» her. Zweitens scheint – was die Staatsanwaltschaft näher abzuklären haben wird – die Generalstaatsanwaltschaft erst nach dem Interview mit dem Beschuldigten die Aussage gegenüber der N.________ (Nachrichtenagentur) getätigt zu haben (Meldung vom Mittwoch, 4. Dezember 2019: Die Anzeige wurde Ende November 2018 eingereicht, wie der stellvertretende Generalstaatsanwalt G.________ am Mittwoch Medienberichte bestätigte.).