Medienberichte über behördliche Vorgänge, insbesondere solche obengenannter Art, sind zunächst einmal Tatsachenbehauptungen, die gegebenenfalls mit Quellen erhärtet bzw. fundiert werden. Vorliegend stützten sich die erwähnten (und andere) Medienberichte soweit erkennbar auf Auskünfte und einzelne Dokumente, die verschiedenen Medienvertretern (im Geheimen) anvertraut worden waren bzw. die sie recherchiert hatten bzw. die sie schlicht übernommen/abgeschrieben hatten.