Im Wesentlichen scheinen sie der Tatsache, dass keineswegs alles als zutreffend (und offenbart) angesehen werden kann, was über die Medien kommuniziert wird, zu wenig Beachtung zu schenken. Medienberichte über behördliche Vorgänge, insbesondere solche obengenannter Art, sind zunächst einmal Tatsachenbehauptungen, die gegebenenfalls mit Quellen erhärtet bzw. fundiert werden.