_» stellen auch einen Rechenschaftsbericht gegenüber den Einwohnern und Steuerzahlern der Gemeinde E.________ dar. Ein solches Vorgehen steht mit dem lnformationskonzept der Gemeinde E.________ vom 18.12.2018 in Einklang, wo in Ziff. 2 als Grundsatz festgelegt ist, was sich bereits aus Art. 14 Abs. 1 des Gesetzes des Kantons Bern über die Information der Bevölkerung (IG; BSG 107.1) ergibt, nämlich dass die Behörden über ihre Tätigkeit informieren und damit die Grundlage für eine freie Meinungsbildung schaffen.