die entsprechende Funktion wird im Beitrag der Sendung «J.________» auch mehrfach eingeblendet. Damit ist der Beschuldigte Geheimnisherr der Informationen, die er in der Sendung «J.________» bekannt gab. Wenn ein Geheimnisherr eine Tatsache bekannt gibt, kann angenommen werden, dass er keinen Willen (mehr) hat, die betreffende Tatsache geheim zu halten. Damit ist der normative oder formelle Geheimnisbegriff nicht erfüllt. Es sind auch sonst keine Gründe ersichtlich, warum der Beschuldigte die angezeigten Aussagen im Fernsehen nicht hätte machen dürfen: Mit Blick auf das erwähnte hängige Verfahren gegen C._____