Wegen des Verdachts auf Sozialhilfemissbrauch hatte die Gemeinde E.________ am 28. November 2018 Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer erstattet. Im vorliegenden Zusammenhang zu erwähnen ist sodann ein weiteres Verfahren der Staatsanwaltschaft (BJS 17 30534), nämlich ein Verfahren gegen unbekannte Täterschaft, an dem sich der am vorliegenden Verfahren beteiligte Beschwerdeführer ebenfalls als Privatkläger beteiligt. Anzeige hatten damals der hiesige Beschwerdeführer sowie die Gemeinde E.________ erhoben.