3. Mit Anzeige vom 9. Januar 2020 warf der Beschwerdeführer dem Beschuldigten vor, sich der Amtsgeheimnisverletzung und der Verleumdung, evtl. der üblen Nachrede schuldig gemacht zu haben. Der Beschuldigte ist Gemeinderat (Mitglied der Exekutive) der Gemeinde E.________. Die Vorwürfe des Beschwerdeführers beziehen sich auf die Aussagen des Beschuldigten in der Sendung «J.________» des Schweizer Fernsehens vom 4. Dezember 2019 sowie auf den Artikel «________» in der Zeitung «K.________» vom gleichen Tag. Der Beschwerdefüh-