Mit Blick auf das Verursacherprinzip haben die Beschwerdeführer unter solidarischer Haftbarkeit diese Entschädigung an den Beschuldigten 4 zu bezahlen (Urteile des Bundesgerichts 6B_273/2017 vom 17. März 2017 E. 2, 6B_406/2017 vom 6. Juni 2017 E. 3, je mit Hinweisen; Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 19 179 vom 3. Juli 2019 E. 14). 12 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.