4.6 Die angefochtene Verfügung erweist sich als rechtmässig. Es kann auf die zutreffende rechtliche Begründung der Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung und ihrer Stellungnahme (E. 3.3 und E. 4.5 hiervor) sowie auf die Ausführungen des Beschuldigten 4 (E. 4.4 hiervor) verwiesen werden. Die Beschwerdekammer schliesst sich diesen integral an. Hervorzuheben resp.