Mit Beschluss vom 11. Februar 2019 sei sodann der Beschwerdeführer 2, H.________, im Rahmen einer a.o. Generalversammlung der K.________ AG von seinem Amt als einziges Mitglied des Verwaltungsrats abgewählt und durch A.________ (Beschuldigter 1) ersetzt worden. Auch zu dieser a.o. Generalversammlung seien ordnungsgemäss sämtliche Vertreter des Aktienkapitals der K.________ AG (Alleinaktionärin J.________ AG, vertreten durch die Verwaltungsräte B.________ und A.________) wie auch die Inhaber der Aktien, die Beschuldigten 3 und 4, geladen worden.