StGB und der Erschleichung einer falschen Beurkundung nach Art. 253 StGB erfüllen. Da sowohl die Universalversammlung vom 4. Februar 2019 als auch die dort getroffenen Beschlüsse über die Absetzung des Beschwerdeführers 1 und die Einsetzung des Beschuldigten 1 nicht rechtmässig gewesen seien, habe es auch bei der Universalversammlung der K.________ AG vom 11. Februar 2019 an den notwendigen Voraussetzungen gefehlt, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehe. Die Rolle/Beteiligungsform der Beschuldigten – insbesondere diejenige der Beschuldigten 3 und 4 – sei im weiteren Verfahren zu ermitteln.