Die Beschuldigten seien „in keiner Art und Weise zur Abhaltung dieser a.o. Generalversammlung" berechtigt gewesen „welche in der Abwahl meiner Person als Verwaltungsrat sowie in der Verweigerung des Zugangs zum Eigentum der K.________ AG, L.________ (Ort), gipfelt[e]". Auch er dokumentierte seine Strafanzeige u.a. mit der bereits behandelten Zusatzvereinbarung vom 01.05.2017.