__ AG erwähnt F.________ in seiner Strafanzeige mit keinem Wort – dies geht aber deutlich aus der von ihm selbst eingereichten Zusatzvereinbarung sowie den von D.________ eingereichten Beilagen (Namenzertifikate inkl. Indossamente) hervor. F.________ behauptet nicht, die Beschuldigten hätten das Indossament gefälscht, noch trägt er andere konkrete Verdachtsmomente vor, wonach die Beschuldigten deliktisch auf die Universalversammlung hingearbeitet und/oder eingewirkt hätten.