der Gesellschaft gewesen. Als Beilage zu seiner Strafanzeige hat F.________ die Zusatzvereinbarung zu den Akten gereicht. Ihm war also bewusst, dass die ihm verbliebene Hälfte der Namenaktien der J.________ AG blanko indossiert und an C.________ verpfändet waren. Durch die Einsetzung von D.________ als Aktionär (und deklaratorischer Eintragung im Aktienbuch) verlor F.________ seine Aktionärsstellung. Diesen Umstand des Blankoindossaments seines hälftigen Anteils an den Namenaktien der J.________ AG erwähnt F.__