5 F.________ demgegenüber behauptet in seiner Anzeige, die Beschuldigten hätten am 04.02.2019 bloss vorgegeben, dass das gesamte Aktienkapital der J.________ AG vertreten gewesen sei. Den Beschuldigten sei bekannt gewesen, dass sie hier etwas gegenüber dem Notar behauptet hätten, was nicht den Tatsachen entsprochen habe. Er sei Namenaktionär der J.________ AG mit 50% des Aktienkapitals. Zudem sei er „bis zur widerrechtlich abgehaltenen a.o. Generalversammlung" Verwaltungsratspräsident der Gesellschaft gewesen.