_ eingereicht, d.h. sie waren im Besitz der Namenaktienzertifikate mit den dazugehörigen Indossamenten, so dass davon ausgegangen werden muss, dass sich die Absicherung des Aktienkaufvertrages mit den J.________ AG-Namenaktien, wie in der Zusatzvereinbarung vom 01.05.2017 vordefiniert, auch effektiv so zugetragen hat. Daraus wiederum ergibt sich, dass die Universalversammlung der J.________ AG vom 04.02.2019 rechtmässig mit den Eigentümern sämtlicher Aktien abgehalten wurde.