Die andere Hälfte der Aktien (Nrn. 1-500, ebenfalls mit einem Nominalwert von CHF 50’000.00) wurden blanko indossiert und am 04.02.2019 an D.________ übertragen. Bei „Indossant" steht die Unterschrift von F.________, es ist davon auszugehen, dass er diese Unterschrift, wie von B.________, C.________ und D.________ beschrieben, im Rahmen der Blankoindossierung zur Absicherung der offenen Kaufpreisrestanz der K.________ AG auch tatsächlich leistete. Diese Unterlagen wurden seitens Herrn und Frau C./D.________ eingereicht, d.h. sie waren im Besitz der Namenaktienzertifikate mit den dazugehörigen Indossamenten,