Das Gesuch des Beschwerdeführers 2 betreffend vorsorgliche Massnahmen (Handelsregistersperre) im Zusammenhang mit der K.________ AG in Liq. wurde vom Regionalgericht Oberland mit Entscheid vom 28. Mai 2019 ebenfalls abgewiesen. 3.3 Am 6. Juli 2020 stellte die Staatsanwaltschaft das von den Beschwerdeführern initiierte Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1-4 mit folgender Begründung ein: Die Namenaktien der J.________ AG mit den Nrn. 501-1000 (Gesamtwert von nominal CHF 50’000.00) wurden gemäss Indossament am 01.05.2017 an C.________ übertragen. Die andere Hälfte der Aktien (Nrn.