___ AG sicherstellen sollten (u.a. dass allfällige Veräusserungen von Sacheinlagen wie Maschinen, Lastwagen, Kräne usw. der K.________ AG durch die Käuferin J.________ AG mit dem Verkäufer, dem Beschuldigten 4, bzw. der von ihm Beauftragten Beschuldigten 3 abzusprechen seien und allfällige diesbezügliche Erlöse für die Reduktion der Kaufpreisrestanz verwendet werden müssten oder von der Beschuldigten 3 zu bewilligen wären, sowie dass hinsichtlich Transaktionen/Belastungen der Liegenschaft der J.________ AG zwingend die Zustimmung der Beschuldigten 3 eingeholt werden müsse).