Am 1. Mai 2017 verkaufte der Beschuldigte 4 der J.________ AG sämtliche 100 Namenaktien der K.________ AG zu einem Kaufpreis von CHF 1’000’000.00. Für die Begleichung des Kaufpreises waren fünf Raten vorgesehen (bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung von CHF 200’000.00 und anschliessend eine Teilzahlung per 31. Juli 2017 in der Höhe von CHF 200’000.00, per 31. Dezember 2017 eine Teilzahlung von CHF 100'000.00 sowie per 31. Juni 2018 und per 31. Dezember 2018 je eine Teilzahlung von jeweils CHF 250’000.00).