3. 3.1 Hintergrund der gegenseitigen strafrechtlichen Vorwürfe ist ein Unternehmenskauf zwischen dem Beschuldigten 4 und den Beschwerdeführern. Den Akten lässt sich hierzu folgender Sachverhalt entnehmen: Am 1. Mai 2017 verkaufte der Beschuldigte 4 der J.________ AG sämtliche 100 Namenaktien der K.________ AG zu einem Kaufpreis von CHF 1’000’000.00.