_, am 20. Juli 2020 Beschwerde und beantragten – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staats – die Aufhebung der angefochtenen Einstellungsverfügung sowie die Fortführung des Verfahrens W 19 448 gegen die Beschuldigten 1-4 wegen Erschleichens einer falschen Beurkundung, eventualiter Urkundenfälschung und eventualiter unwahren Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden. Im daraufhin eröffneten Schriftenwechsel beantragte die Staatsanwaltschaft in ihrer delegierten Stellungnahme vom 11. August 2020 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Gleiches taten die Beschuldigten 3 und 4 mit ihrer Eingabe vom 6. August 2020.