6. Die angefochtene Verfügung erweist sich als rechtmässig. Es kann vorab integral auf deren einlässliche und zutreffende Begründung verwiesen werden. Diese ist nur punktuell zu ergänzen wie folgt: Erstens ist die beschwerdeführerische Behauptung nicht richtig, dass die Beilage von B.________ zum Thema «Folgeschäden» in den Akten fehle. Diese befindet sich nämlich als Beilage 10 in der Sichtmappe mit dem Titel «Akten- Zusammenstellung», eingeheftet zuhinterst im Band II der Akten CIV 14 38. Zweitens ist auf den Entwässerungs- und den Umgebungsplan einzugehen: