In den Unterlagen – den vier Ordnern – fehle zudem das Dokument Nr. 10 von B.________, nämlich die Folgeschäden. Verfolge man dieses Verhalten der Anwälte respektive die Einschränkung, Unterdrückung sowie die «nicht Einreichung der rechtlich zugelassenen Beweisakten, stellt man fest, dass die Möglichkeit sein Recht immer mehr reduziert, minimalisiert, geschrumpft und sogar verunmöglicht wird, sodass man nichts mehr im öffentlichen Recht belangen kann».