Es stelle sich die Frage: «Wo ist ein solches Verhalten der Bediensteten im öffentlichen Recht zuzuordnen? Diese zentrale Legitimation des Bediensteten im öffentlichen Recht darf nicht ausgeklammert werden, vielmehr muss eine Grenze gesetzt und die Verantwortung eines solchen Verhaltens in die Pflicht genommen werden.» In den Unterlagen – den vier Ordnern – fehle zudem das Dokument Nr. 10 von B.________, nämlich die Folgeschäden.