Aus den Akten CIV 14 38 ist zudem ersichtlich, dass die fragliche Aktenzusammenstellung nach der HV vom 03.05.2017 zusammen mit dem Protokoll an die Parteien übermittelt wurde (Akten CIV 1438, p. 299). Im Inhaltsverzeichnis des Bandes III der Akten sind nicht zuletzt die Beilagen Nr. 1 bis 11 zur Aktenzusammenstellung vom 03.05.2017 (schwarzer Hefter) von Zeuge B.________ als Beilage aufgeführt und im Band ll befindet sich die fragliche Aktenzusammenstellung zuhinterst in einem graueren Schnellhefter bei den Akten.