___ folgendes zu Protokoll: „Für die Folgeschäden verweise ist [recte: ich] auf das Schreiben vom 05.04.2017, welches ich meinem Dossier (Beilage 10) beigefügt habe" (Akten CIV 14 38, p. 292 Z. 26 ff.). Die fraglichen Akten wurden somit anlässlich der Verhandlung vom 03.05.2017 in das Verfahren eingebracht. Aus den Akten CIV 14 38 ist zudem ersichtlich, dass die fragliche Aktenzusammenstellung nach der HV vom 03.05.2017 zusammen mit dem Protokoll an die Parteien übermittelt wurde (Akten CIV 1438, p. 299).