2 F.________ ediert und die Akten sodann am 04.07.2016 erhalten hat (Akten CIV 14 38, p. 197 und 200 f.). Der Rechtsanwalt von A.________ ersuchte mit Schreiben vom 25.08.2017 um Einsichtnahme in die Akten, woraufhin ihm die Akten inkl. Baubewilligungsakten zugestellt wurden (Akten CIV 14 38, p. 409 f.). Da die Gemeinde F.________ die Akten gemäss Mail vom 27.10.2017 wieder brauchte, wurden die Baubewilligungsakten am 31.10.2017 an die Gemeindeverwaltung F.________ zurückgesendet.