Durch das Regionalgericht seien am 15.06.2016 sämtliche Baubewilligungsakten von den jeweiligen Gemeinden eingefordert worden. Die prozessrelevanten Pläne würden nun in den Akten fehlen. Zudem sei festgestellt worden, dass die Beilage Nr. 10 der Akten-Zusammenstellung des Experten fehle, obwohl die komplette Aktenzusammenstellung inkl. sämtlicher Beilagen anlässlich der entsprechenden Zeugenaussage vom Experten abgegeben resp. in den Prozess eingeführt worden sei. Das Fehlen dieser Dokumente habe zu einem signifikanten Fehlurteil geführt, was ihm einen enormen Schaden zugefügt habe.