382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die angefochtene Verfügung, aus welcher sich auch der rechtserhebliche Sachverhalt ergibt, ist wie folgt begründet: Mit Schreiben vom 12.12.2019 (Eingang bei der Staatsanwaltschaft: 13.12.2019) reichte A.________ eine Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Er machte dabei geltend, er habe bei der Eingabe an das Bundesgericht vom 05.11.2019 festgestellt, dass prozessrelevante Gerichtsakten des Amtsgerichtes Burgdorf verschwunden seien. […] Im vorliegenden Fall gründet die Strafanzeige auf einem Zivilverfahren betreffend Werkmangel, bei welchem A.___