Mit Verfügung vom 4. August 2020 wies die Verfahrensleitung den beschwerdeführerischen Antrag auf Edition der Akten EO 14 7156 ab. Am 7. August 2020 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, ohne inhaltlich dazu Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme wurde dem Beschwerdeführer am 10. August 2020 zugestellt.