Die Staatsanwaltschaft bringt vor, mit Blick auf die zahlreichen offenen Anzeigen gegen den sich seit Jahren illegal in der Schweiz aufhaltenden Beschwerdeführer sei davon auszugehen, dass dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft die öffentliche Sicherheit in schwerwiegender Weise gefährden würde, da im vorliegenden Fall manifest von Wiederholungsgefahr auszugehen sei. In diesem Zusammenhang sei auf den Vorfall, welcher sich am Abend des 30. Juni 2020 nach der Hafteröffnung ereignet habe und eine erneute Anzeige wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte nach sich ziehen werde, zu verweisen. 5.3