Urteile des Bundesgerichts 1B_270/2016 vom 4. August 2016 E. 2.2, 1B_32/2017 vom 4. Mai 2017 E. 3.1). 5.2 Die Staatsanwaltschaft bringt vor, mit Blick auf die zahlreichen offenen Anzeigen gegen den sich seit Jahren illegal in der Schweiz aufhaltenden Beschwerdeführer sei davon auszugehen, dass dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft die öffentliche Sicherheit in schwerwiegender Weise gefährden würde, da im vorliegenden Fall manifest von Wiederholungsgefahr auszugehen sei.