1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete am 30. Juni 2020 die Untersuchungshaft über den Beschwerdeführer an; dies für die Dauer von sechs Wochen, das heisst bis am 8. August 2020. Gegen den Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 1. Juli 2020 handschriftlich Beschwerde. Sein amtlicher Verteidiger, Rechtsanwalt B.__