19 polizeilichen Verlustmeldung hin ein Ausweisduplikat ausstellt, dies nichts daran ändert, dass der Beschwerdeführer auch ohne Ausweispapiere die Schweiz verlassen könnte. Gleiches gilt soweit ein Untertauchen betreffend. Eine Meldepflicht, welche ebenfalls vom Beschwerdeführer genannt wird, vermag der Gefahr des Untertauchens oder der Flucht ebenfalls nicht wirksam zu begegnen.