Soweit der Beschwerdeführer Einwände gegen die Deliktshöhe erhebt, ist ihm entgegenzuhalten, dass betreffend K.________ gar kein Deliktsbetrag aufgeführt wurde (vgl. Ziff. 6 der provisorischen Deliktsliste vom 22. Juni 2020). I.________ will seine Investition von CHF 35'000.00 für das angebliche Filmprojekt «AS.________» und nicht für «AA.________ getätigt haben (vgl. Protokoll der Einvernahme vom 11. März 2020 Z. 135). Hinsichtlich der Investition von F._____