Er stehe für seine Fehler ein, wolle sich dem Strafverfahren stellen und den Geschädigten D.________ und E.________ nach Abschluss des Verfahrens ihre Investitionen zurückbezahlen. Er habe sich bisher kooperativ und insoweit geständig gezeigt, Geld von den Geschädigten erhalten zu haben (dies jedoch nicht auf Basis fiktiver Projekte). Ein Absetzen ins Ausland sei für ihn nicht möglich. Offenbar werde er in Deutschland gesucht. Die potentiell drohende Strafe sei nicht so hoch, dass deswegen ein Anreiz zur Flucht bestehe. Es werde bestritten, dass der Deliktsbetrag die Schwelle von CHF 100'000.00 überschritten habe.